Pressemitteilung: JULIA MailOffice schützt vor Bundestrojaner
- Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Online- Durchsuchungen
- Sicherheitssoftware JULIA MailOffice schützt private Rechner vor staatlichem Zugriff
Köln, 27. Februar 2008 - Das Bundesverfassungsgericht hat heute die grundsätzliche Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen bestätigt. Unter der Bedingung, dass "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind, darf der Geheimdienst nun bundesweit heimlich auf private Rechner zugreifen.
Wer sich gegen den staatlichen Zugriff auf den privaten Rechner schützen möchte, kann dies mit der E-Mail-Sicherheitssoftware JULIA MailOffice tun. Die Software, die an zentraler Stelle auf die vorhandene E-Mail-Infrastruktur aufsetzt, stellt über die Signaturprüfung die Identität des Absenders sicher. Damit vereitelt sie die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, den sogenannten ?Bundestrojaner?, also die Spähsoftware, heimlich unter falschem Namen per E-Mail auf privaten Rechnern zu installieren.
?Mit JULIA MailOffice können Sie sicher sein, dass weder der Inhalt der E-Mail manipuliert noch der Absender gefälscht wurde. Täuschungen dieser Art würde sie sofort erkennen und dem User anzeigen?, verspricht Thomas Carstens, Softwarehersteller und Geschäftsführer der ICC Solutions GmbH. Angesichts des heutigen Urteils plädiert er dringlich an die Bürger, ihre E-Mails mittels Software zu sichern. ?Den Verbrauchern muss endlich bewusst werden, dass ihre E-Mail-Kommunikation abgehört werden kann, und das nicht nur vom Staat.?